Einladung zur Jugendversammlung

Am 30. März wird eine erste Online-Konferenz zum Thema Jugendarbeit stattfinden. Eingeladen dazu sind alle jugendlichen Triathlet:innen sowie alle in der Jugendarbeit aktiven Trainer:innen, Betreuer:innen und auch interessierte Elternteile.
Anmelden könnt ihr euch hier.
Die Einladung mit allen weiteren Informationen findet ihr hier.

13. SCI Schülertriathlon im Freibad Brokdorf

13. SCI Schülertriathlon im Freibad Brokdorf am 03. September 2021 ab 17 Uhr

Es geht wieder los. Eine Tradition wird fortgesetzt. Bereits zum 13. Mal lädt der Sport‐Club Itzehoe am 03. September ab 17 Uhr zum beliebten Schülertriathlon in das Freibad Brokdorf. Erstmals wird dieser nicht als Schulsportveranstaltung stattfinden, sondern als Breitensportveranstaltung für alle interessierten Kinder und Jugendlichen, die etwas Neues ausprobieren möchten.

Triathlonsport wird immer beliebter, denn hier vereinen sich Ausdauersportarten, die jederzeit und fast überall mit Freunden oder auch allein ausgeübt werden können: Schwimmen – Radfahren – Laufen.

Einfach mal ausprobieren

Der Schülertriathlon ist eine tolle Gelegenheit, um in diesen abwechslungsreichen Sport reinzuschnuppern. Die Strecken sind so gewählt, dass alle Kinder ab dem Jahrgang 2012/2013 und älter sie schaffen. Es wird Niemand überfordert.

„Fette Reifen“ – die Wertung für Anfänger:innen

Für Triathlonanfänger:innen gibt es in diesem Jahr zum ersten Mal eine eigene Wertung. Sie starten in der Kategorie „Fette Reifen“ und das geht wirklich mit jedem Rad, egal ob Mountainbike, Treckingrad oder das „normale“ Rad, mit dem zur Schule gefahren wird. Folgende Strecken sind dabei zu absolvieren:

100 m Schwimmen, 2,5 km auf dem Rad und anschließend 800 m Laufen für die jüngeren Kinder und 200 m Schwimmen, 5 km Radfahren und 1000 m Laufen für die Älteren.

Alle Kinder mit Rennrädern und die alten Hasen starten in der Kategorie „Dünne Reifen“ und über die offiziellen Distanzen der Deutschen Triathlon Union (DTU).

Für alle, die zum ersten Mal an einem Triathlon teilnehmen, wird es eine kleine extra Überraschung geben und tolle Preise für die jeweils drei schnellsten Mädchen und Jungs in jeder Wertung.

Zahlreiche Helfer werden für die Sicherheit sorgen und die Kinder begleiten. Das Hygienekonzept ist mit den Behörden abgestimmt.

Vielleicht kommen Einige auf den Geschmack und die TriKids des SCI dürfen sich über Verstärkung freuen.

Also trau Dich! Sei dabei und melde Dich bis zum 29. August hier an: www.sci‐triathlon.de Dort gibt es auch alle weiteren wichtigen Informationen.

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QR‐Code zur Anmeldung:

my.raceresult.com

Gegen den Wind Triathlon abgesagt

Es war einen Versuch wert. Wir wollten unbedingt gemeinsam mit euch noch in diesem Jahr den Gegen den Wind Triathlon und Seemeilenlauf am schönsten Strand der Nordseeküste durchführen.
Wir hatten uns frühzeitig mit der Tourismuszentrale über eine Verlegung des Termins auf das erste September-Wochenende verständigt.
Doch es kommt nun anders als gedacht. Nach einer Grundsatzentscheidung aller zuständigen Behörden müssen Großveranstaltungen am Strand von St. Peter-Ording für das Jahr 2021 abgesagt werden. Eine reduzierte Veranstaltungsform wäre von dieser Entscheidung ebenfalls betroffen.
Somit müssen wir nun schweren Herzens das Gegen den Wind Event 2021 absagen und dürfen euch den Genuss des Salzes in der Luft beim Triathlon und Seemeilenlauf dieses Jahr nicht bieten.
Ende Juni bzw. Anfang Juli 2022 wird es ganz bestimmt wieder einen Triathlon und den dazugehörigen Seemeilenlauf am Ordinger Strand geben.
Wir freuen uns darauf, euch dann wieder mit sportlichem Elan in St. Peter-Ording begrüßen zu können.
Wir schauen nach vorn und beginnen so schnell wie möglich mit den Planungen und Vorbereitungen für das kommende Jahr.
Wenn der gezeitenabhängige Termin für 2022 gefunden wurde, informieren wir euch per Newsletter und auf unserer Homepage. Ebenfalls werdet ihr anschließend über den Start der Online-Anmeldung informiert. Bis dato bezahlte Teilnahmegebühren behalten natürlich ihre Gültigkeit auch in 2022.

Euer Gegen den Wind Team

OSTSEEMAN 2021 abgesagt

Liebe OstseeMan-Community,

Zuallererst möchten wir uns bei Dir für die Anmeldung und für Dein Vertrauen in den OstseeMan Triathlon bedanken!

In den letzten Tagen und Wochen haben wir sehr viel Zeit und Energie in die Veranstaltungsvorbereitung und in die Entwicklung eines umfangreichen Hygienekonzeptes investiert, um den OstseeMan 2021 auch unter Pandemiebedingungen stattfinden zu lassen. Der große Fokus lag hierbei auf einer verantwortungsvollen Durchführung im Sinne aller Teilnehmenden und darauf, Euch die gewohnt professionelle Triathlon-Plattform zu bieten. Auf der Grundlage des Veranstaltungsstufenplans des Landes Schleswig-Holstein haben wir mit viel Rückenwind auf eine mögliche Umsetzung des Events geblickt und dabei auch Signale erhalten, die diesen Optimismus begründeten.

Trotz sinkender Inzidenzen und vieler Lockerungen um uns herum, müssen wir nun aber leider feststellen, dass die aktuelle Verordnungslage des Landes Schleswig-Holstein es den Behörden und Institutionen vor Ort bis Anfang Juli nicht ermöglicht, eine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung zu erteilen. Um aber einen Triathlon dieser Größenordnung auf die Beine zu stellen, der sicher und auf dem sportlichen Niveau der letzten Jahre stattfindet, benötigen wir als Organisation und unsere Partner auf der Sicherheitsseite bei aller Flexibilität jedoch mindestens sechs Wochen zur Vorbereitung.

Da dieser Zeitpunkt jetzt erreicht ist und wir Euch keine weitere Ungewissheit zumuten können, müssen wir den OstseeMan 2021 heute leider schweren Herzens absagen.

Als Sportler können wir uns vorstellen, wie groß die Enttäuschung ist, wenn Ihr bereits inmitten der Trainingsvorbereitungen seid und auf das große Ziel, den OstseeMan 2021, hingearbeitet habt. Auch unsere vielen ehrenamtlichen Helfenden und Unterstützenden wird die Veranstaltung fehlen, die ein weiterer Schritt in Richtung Normalität hätte sein können. Das tut uns allen sehr leid.

Nichtsdestotrotz schauen wir nach vorn und beginnen so schnell wie möglich mit den Planungen und Vorbereitungen für den OstseeMan 2022, bei dem wir sehr hoffen, viele von Euch endlich wieder in Glücksburg begrüßen zu können. Daher sind alle gemeldeten Teilnehmenden eingeladen, die Startberechtigung aus diesem Jahr in das nächste Jahr zu übertragen. Sollte diese Option für Euch nicht in Frage kommen, so haben wir dafür selbstredend auch Verständnis und erstatten die Startgebühr gemäß der Ausschreibung zurück. Du wirst von mika:timing in Kürze eine E-Mail automatisch dazu erhalten.

Wir sind der Überzeugung, dass wir diese ungewöhnliche Zeit nur gemeinsam überstehen können und hoffen sehr im Sinne unseres Sports und des gesellschaftlichen Miteinanders, dass wir zeitnah wieder gemeinsam morgens am Strand in Glücksburg stehen und die vor uns liegenden sportlichen Herausforderungen meistern können.

Viele Grüße aus Glücksburg/ Best regards/ Med venlig hils,

Reinhard Husen

Absage Fehmarn Triathlon 2021

Leider kriegen wir auch in diesem Jahr keine Genehmigung seitens der Stadt Fehmarn für die Nutzung der Straßen, um das Radfahren zu ermöglichen. Für einen swim[&]run als Alternative ist unser ursprüngliches Datum nicht geeinget, da bereits mehrere Triathlon-Veranstaltungen an diesem Termin platziert wurden.

Wir haben eine Anfrage bei der Stadt gestartet, ob wir den swim[&]run alternativ am
Wochenende 21./22. August veranstalten dürfen. Die Antwort steht noch aus.

Wir werden berichten, sobald es etwas Neues gibt!

Aktuelle Informationen zur Corona-Bekämpfungsverordnung vom 29.05.2021

Liebe TriathletInnen,

am 29.05.2021 hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die den organisierten Sport betreffenden Veränderungen übermitteln wir Euch nachfolgend. Diese gelten vom 31.05.2021 bis 13.06.2021.

 

 

Grundsätzlich gilt:

 

 

  1. Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden

 

  1. Abstands – und Kontaktregelungen gelten nicht mehr

 

  1. Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport getrieben werden

 

  1. Gemeinschaftseinrichtungen können genutzt werden
    (Umkleiden und Duschen)

 

  1. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

 

  1. Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt

 

 

 

Sportausübung Innenraum/indoor:

 

  1. Obergrenze Teilnehmende:
    1. Bei der gleichzeitigen Sportausübung in einem Raum gilt die Obergrenze von 25 Teilnehmenden.
    2. Bei gleichzeitiger Nutzung von Turnhallen, Fitnessstudios und anderen Sportanlagen gilt die Obergrenze von 125 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
    3. Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 125 ausschließlich getesteten Teilnehmenden.
    4. Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.

 

  1. Erwachsene (Ü 18):
    1. Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden in einem Raum.
    2. Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.

 

  1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    1. Testpflicht (für alle) bei mehr als 25 Teilnehmenden unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern in einem Raum.

 

  1. Die o.g. Teilnehmerbegrenzungen gelten für jeden einzelnen Raum
    (Bspl.: Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennwände separiert werden können).

 

 

Sport im Außenbereich/outdoor:

 

  1. Obergrenze Teilnehmende:
    1. Bei der gleichzeitigen Sportausübung gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmenden.
    2. Bei gleichzeitiger Nutzung von mehreren Arealen gilt die Obergrenze von 250 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden vorhanden sind.
    3. Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 250 ausschließlich getesteten Teilnehmenden.
    4. Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.

 

 

Schwimm- und Freibäder:

 

  1. Der Betrieb von Schwimm – und Spaßbädern ist untersagt.
  2. Dies gilt nicht für Bahnenschwimmen und Schwimmausbildung.
  3. Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden.
  4. Testpflicht entfällt, wenn je sporttreibende Person 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  5. Testpflicht entfällt in Freibädern.

 

 

Fitnessstudios:

 

  1. Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden.
  2. Testpflicht entfällt, wenn je sporttreibende Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

 

 

Hygienekonzept/Kontaktdaten

 

  1. Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
  2. Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.
  3. In Freibädern ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten sind zu erheben.

 

 

Testpflicht/ Vorlage eines negativen Testergebnisses  

 

  1. Gültig sind
    1. Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) sowie PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
    2. Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.

 

  1. Nicht gültig sind Selbsttests und „Spucktests“.

 

  1. Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

  1. Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

 

 

Vollständig geimpft/genesen

 

Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen nicht mitgezählt. Entsprechende Immunisierungsnachweise sind vorzulegen.

 

 

Datenschutz   

 

Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus. Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig!

 

 

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter

 

Innenraum/indoor

 

  1. Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Innenraum/indoor sind mit bis zu 125 Personen möglich.

 

    1. Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
    2. Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden
    3. Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme am Sitzplatz).
    4. Platzierung von Einzelpersonen unter Einhaltung des Abstandsgebots (1,50 m)

 

 

Außenbereich/outdoor

 

  1. Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Außenbereich/outdoor sind mit bis zu 250 Personen möglich.

 

    1. Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
    2. Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme am Sitzplatz).
    3. Platzierung von Einzelpersonen unter Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 m)

 

 

Wichtige Links

 

Aktuelle Landesverordnung:

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

 

Veranstaltungsstufenplan des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210527_veranstaltungsstufenplan.html

 

FAQ-Seite Land:

FAQ-Seite der Landesregierung

 

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV

 

 


            

            

                        
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