Ausbildung und Weiterbildung

Kampfrichterneuausbildung

Kampfrichterweiterbildung

Trainer C Ausbildung          25.11.19 – 01.12.19

Trainer C Weiterbildung

Aus- und Fortbildungsangebote der DTU

 

Hinweise zum Startpass:

Wenn eine der drei Disziplinen
– im Triathlon 0,75km Schwimmen – 20km Rad – 5km Lauf
– beim Duathlon 5km Laufen – 20km Rad – 5km Lauf überschritten wird,
erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder einer Tageslizenz das Startrecht.
Bei Landesmeisterschaften oder auch höherwertigen Veranstaltungen ist ein Startpass (unabhängig von der Streckenlänge) ab Jugend B Pflicht.
Startpassanträge die online beantragt werden, müssen ausgedruckt werden und vom Athleten und vom Verein unterschrieben an die SHTU-Geschäftsstelle gesendet werden.
Tageslizenzen berechtigen den Athleten nicht an Meisterschaften teilzunehmen.

 

Hinweis für Startpassinhaber:
Alle Startpassinhaber können sich nur unter dem Namen und Verein (bei allen Veranstaltungen) anmelden, auf den der Startpass ausgestellt ist.
Einzige Ausnahme sind Wettkämpfe der DTL und weiteren Ligen, dort wird unter dem Mannschaftsnamen gestartet.
Auf richtige Schreibweise des Vereinsnamens ist auch zu achten, da es bei zusätzlichen Mannschaftswertungen sonst zu ungenauen Auswertungen kommen kann.

 

Paßgebühren (SHTU)
Erwachsene (über 18 Jahre)38,50 €
Jugendliche (14-18 Jahre)23,50 €
Schüler (bis 13 Jahre)8,50 €
Versicherungsgebühren für Startpaßinhaber3,50 €

 

Informationen zum Startpass
Startpassbedingungen
Startpassbeantragung
Hilfe zum Startpass

 

Veranstaltungen:
Anträge zur Genehmigung von Veranstaltung nur noch über den DTU-Veranstaltungskalender
Eine Veranstaltung wird nur genehmigt wenn eine verrechenbare Genehmigungsgebühr von 100,– € für Triathlon- bzw. 50,– € für eine Duathlonveranstaltung an die SHTU entrichtet ist.
Bankverbindung:
IBAN: DE17 2001 0020 0181 8882 01
BIC: PBNKDEFFXXX

 

Gema Vereinbarung           LSV_GEMA-Tarife

Gesetzestexte für Radfahrer (StVO)

Auf der Homepage der ARAG finden Sie alles zum Thema Sportversicherung

 

SHTU-Satzung

 


            

            

                        
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