Nur die hier auf der
Internetseite der SHTU aufgeführten Triathlon- und Duathlon Veranstaltungen sind
offizielle von unserem Verband genehmigte Wettkämpfe.
Die Veranstalter von
SHTU-Veranstaltungen bieten Gewähr für die Einhaltung der Sportordnung und der
Wettkampfregeln sowie den Versicherungsschutz der Teilnehmer.
Mit der im Startgeld enthaltenen Veranstaltungsabgabe leisten die Teilnehmer dieser Veranstaltungen einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Triathlonsports in Schleswig-Holstein. Die von der SHTU für ihre zentralen Aufgaben (z. B. Kampfrichterwesen und Nachwuchsförderung) benötigten Mittel werden u.a. aus diesen Abgaben finanziert.
Leider gibt es auch
in unserem Bundesland noch einige wenige Veranstalter, die trotz entsprechender
Hinweise seitens des Triathlonverbandes ihre Veranstaltungen nicht bei der SHTU
anmelden.
Die Veranstalter
solcher „ungenehmigter Veranstaltungen“ entziehen sich damit bedauerlicherweise
dem Solidarsystem unseres Sports.
Aus sport- und
versicherungsrechtlichen Gründen und auch im Sinne der sportlichen Fairness
raten wir allen Triathletinnen und Triathleten vom Start bei derartigen
Veranstaltung ab.
Alle
Startpassinhaberinnen und Startpassinhaber müssen damit rechnen, dass sie im
Falle einer Teilnahme an einer ungenehmigten Veranstaltungen nach Sportordnung
der DTU (SPO Absatz D.2 e und E.6. Sperre) für mehrere Monate gesperrt werden können.