Hinweise zum Startpass:
Wenn eine der drei Disziplinen
- im Triathlon 0,75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf
- beim Duathlon 5km Laufen – 20km Rad – 5km Lauf überschritten wird,
erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder einer Tageslizenz das Startrecht.
Bei Landesmeisterschaften oder auch höherwertigen Veranstaltungen ist ein Startpass (unabhängig von der Streckenlänge) ab Jugend B Pflicht.
Im Bereich der SHTU benötigt die Jugend B für die Teilnahme an der LM einen Startpass.
Tageslizenzen berechtigen den Athleten nicht an Meisterschaften teilzunehmen.