Hinweise zum Startpass:

Wenn eine der drei Disziplinen

- im Triathlon 0,75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf

- beim Duathlon 5km Laufen – 20km Rad – 5km Lauf überschritten wird,

erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder einer Tageslizenz das Startrecht.

Bei Landesmeisterschaften oder auch höherwertigen Veranstaltungen ist ein Startpass (unabhängig von der Streckenlänge) ab Jugend B Pflicht.

 

Im Bereich der SHTU benötigt die Jugend B  für die Teilnahme an der LM einen Startpass.

 

Tageslizenzen berechtigen den Athleten nicht an Meisterschaften teilzunehmen.